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   SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05   

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SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05 (https://dejure.org/2008,115960)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 06.05.2008 - S 14 R 313/05 (https://dejure.org/2008,115960)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - S 14 R 313/05 (https://dejure.org/2008,115960)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2007 - L 2 R 401/07
    Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
    Wenn die Eheschließung zunächst aufgeschoben, dann aber nach dem Eintritt der -dramatisch schwerwiegenden -Erkrankung des Partners mit besonderer Eile vollzogen worden ist, so spricht dies ebenfalls eher für als gegen eine Versorgungsabsicht (vergleiche LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 04.10.2007, Aktenzeichen L 2 R 401/07).

    Dementsprechend hat sich die Kammer der wohl vorherrschenden Auffassung in der Rechtsprechung angeschlossen, derzufolge die gesetzliche Vermutung des § 46 Abs. 2a SGB VI lediglich dann als widerlegt angesehen wird, wenn die Antragstellerin dauerhaft - insbesondere auch für den Fall ihrer eigenen künftigen Berentung - finanziell so gut gestellt sein könnte, dass die Aussicht auf eine Witwenrente für sie nicht mit spürbaren Wirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist (vergleiche hierzu den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 04.10.2007, Aktenzeichen L 2 R 401/07).

    Das Gesetz verlangt insoweit auch nicht, dass den Ehegatten alle Details des Gesundheitszustandes des erkrankten Ehepartners bekannt waren, es genügt insoweit, dass ihnen die konkrete Möglichkeit eines in den nächsten Jahren eintretenden Todes (und damit ein hergehender Versorgungsansprüche des Überlebenden Ehegatten) bewusst ist (vergleiche Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 04.10.2007 Aktenzeichen L 2 R 401/07).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06

    Ausschluss von Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr

    Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
    Dies ist praktisch immer der Fall, wenn der Versicherte innerhalb des ersten Ehejahres an einem Unfall stirbt oder er zum Beispiel bei unbekannter Herzerkrankung in einem Lebensalter, in welchem der Tod im allgemeinen noch nicht einzutreten droht, einem Herzinfarkt erliegt (vergleiche LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2007, Aktenzeichen L 8 R 112/06).

    Die einen geben die Hoffnung auf ein Überleben der Erkrankung früh auf, die anderen hoffen auch ungeachtet ärztlicher Prognosen, dass sich selbst eine metastasierende Krebserkrankung noch um einige Jahre überleben lässt (vergleiche Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 21.03.2007 Az. L 8 R 112/06).

  • SG Würzburg, 15.09.2004 - S 8 RJ 697/02

    Gewährung von Witwenrente i.F.e. Eheschließung i.R.e. standesamtlichen

    Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
    Insoweit verwies sie auf das Urteil des Sozialgerichtes Würzburg vom 15.09.2004 - Aktenzeichen S 8 RJ 697/02 -).

    Insoweit wird auch nicht der Rechtsprechung des SG Würzburg (Urteil vom 15.09.2004, Aktenzeichen S 8 RJ 697/02) gefolgt, derzufolge die gesetzliche Vermutung des § 46 Abs. 2a SGB VI bereits dann widerlegt sein soll, wenn die Rentenanwartschaften der Antragstellerin selbst deutlich über den SGB XII-Bedarf liegen.

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - Wiederheirat -

    Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
    Soweit der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf eine möglicherweise bestehende Verfassungswidrigkeit der Parallelvorschrift im Unfallversichrungsrecht, den § 65 Abs. 5 SGB VII verwiesen hat, ist auf die Entscheidung des BSG vom 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R - zu verweisen, in der von der Verfassungsmäßigkeit auch dieser Norm ausgegangen wurde.
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97

    Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO

    Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
    Die durch § 46 Abs. 2a SGB VI geschaffene Möglichkeit, die Vermutung zu widerlegen und überhaupt eine Rente zu erhalten, ist für die Klägerin sogar weniger belastend und stellt somit einen geringeren Eingriff in ihre nach Art. 6 und 14 GG geschützten Rechte dar (vergleiche BSG 2. Senat, Beschluss vom 23.09.1997 Az. 2 BU 176/97).
  • SG Lübeck, 26.01.2006 - S 7 RA 320/03

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
    Soweit vereinzelt ein jahrelanges Zusammenleben in eheähnlicher Gemeinschaft als Widerlegungsumstand angesehen wird (z. B. SG Würzburg, Urteil vom 15.09.2004 zum Aktenzeichen S 8 R 697/02) folgt die Kammer dieser Ansicht nach, sondern ist zu der Auffassung gelangt, dass ein langjähriges eheähnliches Zusammenleben vielmehr gerade die Rechtsvermutung unterstreicht, dass es alleiniger oder überwiegender Zweck der dann dennoch kurz vor dem Ableben eines Ehepartners stattfindenden Eheschließung ist, dem überlebenden Partner eine Versorgung zu verschaffen (siehe Urteil des SG Lübeck vom 26.01.2006, Aktenzeichen S 7 RA 320/03; LSG Niedersachsen, HV-Info 24/97; LSG Nordrhein Westfalen, HV-Info 16/2001, 14 54).
  • SG Chemnitz, 13.10.2005 - S 14 KN 129/03

    Anspruch auf Gewährung einer Witwenrente; Ausschlussgrund der Versorgungsehe und

    Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
    Er verweist in soweit auf das Urteil des Sozialgerichtes Chemnitz vom 13.10.2005 - Aktenzeichen: S 14 KN 129/03.
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